Änderungen im Impressum: Was Sie jetzt beachten sollten
Neue gesetzliche Regelungen machen es erforderlich, dass Unternehmen ihr Impressum aktualisieren. Um Abmahnungen zu vermeiden, erklären wir Ihnen kurz und verständlich, worauf Sie jetzt achten sollten.
Falls Sie bei den Änderungen Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Kontaktieren Sie uns, und wir übernehmen die Aktualisierung Ihres Impressums, damit Sie sich auf Ihr Tagesgeschäft konzentrieren können.
Die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.)
Worum geht es?
Ab November 2024 erhält jedes Unternehmen in Deutschland eine eindeutige Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), die steuerlich verwendet wird. Wenn Sie bereits eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) besitzen, wird die W-IdNr. automatisch zugeteilt. Wichtig: Die W-IdNr. ersetzt nicht die USt-IdNr., sondern ergänzt diese.
Was ist zu tun?
Sobald Sie Ihre W-IdNr. erhalten, sind Sie gesetzlich verpflichtet, diese in Ihrem Impressum anzugeben. Notieren Sie den Zeitpunkt, an dem Sie die Nummer erhalten, und planen Sie eine zeitnahe Anpassung Ihres Impressums.
Das Telemediengesetz (TMG) ist Geschichte
Worum geht es?
Seit Mai 2024 ist das Telemediengesetz (TMG) außer Kraft. Die Impressumspflicht ist nun im Digitalen-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt. Wenn Ihr Impressum noch Verweise auf § 5 TMG enthält, ist dieser Hinweis nicht mehr aktuell und sollte entfernt werden.
Was ist zu tun?
Überprüfen Sie Ihr Impressum und entfernen Sie alle Verweise auf das TMG. Stattdessen sollte der rechtliche Hinweis auf die neue Grundlage § 5 DDG angepasst werden, um rechtlich abgesichert zu sein.